Oktober 1917

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
- Tot aufgefundene Fischotter werden kontinuierlich seit 1985 registriert.
- Für die bis Januar 2024 erfassten 1212 toten Fischotter wurden folgende Todesursachen festgestellt: 1006 x Straßenverkehr, 62 x Fischerei (Ertrinken in Reusen), 144 x sonstige oder unbekannte Ursachen.
- Tote Fischotter werden von den Findern fortlaufend an das LUNG gemeldet (dabei ist von einer hohen "Dunkelziffer" nicht gemeldeter Tiere auszugehen). Ein großer Teil wurde in der Vergangenheit für weitere Untersuchungen an die Universität Rostock bzw. die Universität Greifswald und andere wissenschaftliche Einrichtungen übergeben.
- In die Datenbank wurden zunächst nur die beim LUNG mit Meldebogen gemeldeten Fischotter-Totfunde aufgenommen (der Meldebogen ist am Ende der Metadokumentation zu finden). In den letzten Jahren erfolgten vermehrt Meldungen ohne Meldebogen (Email, Telefon). Daher wurden ab 2006 auch einzelne Totfunde ohne Meldebogen aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass es in Einzelfällen zu Dopplungen kommen kann, da manche Totfunde mit und ohne Meldebogen nicht eindeutig zu unterscheiden waren. Insg. stehen 1128 Meldungen mit Meldebogen 84 Meldungen ohne Meldebogen gegenüber.
- Die Daten wurden anhand der Ortsangabe der Meldebögen zunächst auf der Grundlage der UEK 1: 250.000 digitalisiert. Zur möglichst genauen Lokalisierung wurde zusätzlich die TK 1: 25.000 und TK 1: 10.000 herangezogen. Die Lagegenauigkeit der Punkte schwankt (hohe Genauigkeit bspw. bei Straßen mit Angabe einer Gewässerbrücke; geringe Genauigkeit bspw. bei größeren Seen). Seit dem Jahr 2005 wird bei der Digitalisierung regelmäßig die geschätzte Genauigkeit des Fundpunktes angegeben (Attribut „TOLERANZ“).

Oktober 2008

November 2009

Februar 2012

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
Die Datenbank zur Verbreitung der Flechten in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Moose, Pilze, und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen).
Anerkannte Artspeziallisten für Flechten in Mecklenburg – Vorpommern sind Herr Dr. Ulf Schie-felbein (LUNG) und Frau Birgitt Litterski (Universität Greifswald)

Ein Datenbankauszug wurde im November 2011 an das LUNG übergeben (Stand: 22.11.2011). Die Originaldaten liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten vor und wurden in das ETRS-System umgerechnet.

Der vorliegende Datenbestand fle11_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Datenbank als Rasterdaten, d. h. bezogen auf Messtischblatt-Quadranten. Er enthält sowohl die ursprünglich auf Ebene von Messtischblatt-Quadranten erfassten Daten sowie die auf Messtischblatt-Quadranten umgerechneten Punktdaten. Die letztgenannten, punktgenauen Daten stehen auch als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (fle11_p.shp).

Hinweis zur Taxonomie:
Die Taxonomie der Flechten unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Als Referenz dient die vom Netzwerk Phytodiversität (http://netphyd.floraweb.de/) entwickelte Referenzliste Germa-nSL (Jansen & Dengler 2008, s. u.) und die Referenzliste für Flechten des LUNG (2007). Die Referenzliste German SL ist als Zusatztabelle verfügbar (fle11_tax.dbf). Beide Referenzlisten lassen sich nicht vollständig den Fundpunkten bzw. deren taxonomischer Bezeichnung zuord-nen und sind nicht miteinander über Codierungen verknüpfbar. Somit werden die Codierungen beider Referenzlisten mitgeführt: Taxnummer und Sippennummer sind in der Referenzliste LUNG (2007) codiert. Speciesnr. und Validnr. sind in der GermanSL codiert.
Stimmen Speciesnr. und Validnr. überein, entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissen-schaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern unterschiedlich weist die Validnr. auf den gültigen Namen. Dieser Abgleich wurde für den vorliegenden Geodatenbestand bereits vorgenommen, der gültige Name ist als Attribut „taxnam_akt“ eingetragen (möglich nur bei Datensätze welche mit der German SL verknüpfbar sind). Weiterführende Informationen zu GermanSL unter: http://www.botanik.uni-greifswald.de/germanSL.html sowie in der Publikation: Jansen & Dengler (2008): GermanSL – Eine universelle taxonomische Referenzliste für Vegetationsda-tenbanken in Deutschland. Tuexenia 28: 239-253.

Verwendete Taxonomische Referenzliste:
- German SL Version 1.2.2
- Referenzliste LUNG (2007)

Juni 2012

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
- der Aufbau und die schrittweise Vervollständigung einer Landesdatenbank zum Vorkommen und der Verbreitung der Heuschrecken in M-V gehört zu den Zielstellungen des Arbeitskreises Heuschrecken
- Datengrundlage bilden ältere und aktuelle Literaturquellen, zahlreiche durchgeführten Kartierungen im Rahmen ökologischer Gutachten und spezieller Studien sowie gezielte Erfassungen der Mitglieder des Arbeitskreises und anderer Entomologen
- Bezugsgröße für die Heuschreckenfauna des Landes sind nach Aufarbeitung und Bewertung der zur Verfügung stehenden Quellen 47 Arten
- nach der Roten Liste des Landes vom Stand Oktober 1996 werden derzeit 6 Arten als ausgestorben oder verschollen eingeordnet
- für weitere 21 Arten besteht eine Gefährdung
- seit 2010 werden die Daten im LUNG in der Artendatenbank MultiBase CS verwaltet
- im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Heuschreckenbeobachtungen und Datensammlungen des Arbeitskreises Heuschrecken M-V aus den Jahren 1873 bis 2010
o Heuschreckenbeobachtungen, die im Zusammenhang mit dem Offenland-Projekt (LUNG) zusammengestellt wurden
o Korrekturen einiger in der Datenbank vorhandener Datensätze
- die Daten enthalten Duplikate, die durch Spezialisten aus dem Arbeitskreis Heuschrecken M-V nach Prüfung entfernt werden müssen; die MultiBase CS-Datenbank wurde zu diesem Zweck dem Arbeitskreis im Sommer 2010 übergeben
- für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
- Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.

Oktober 2012

November 2012

Februar 2013

März 2013

April 2013

November 2013

April 2015

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist.
• Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird.
• Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate.
• Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung).
Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf
• Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung).
Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf
• Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen:
1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und
2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung.
Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet.
• Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt:
ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH
Ingenieurbüro Walther
Grünspektrum GbR
Gutachterbüro nebelung + nebelung
Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat
Planiver GmbH Neubrandenburg
Planungsbüro Mordhorst GmbH
Plan4 GmbH Neubrandenburg
Pöyry Deutschland GmbH
Umweltplan GmbH Stralsund
Hansestadt Stralsund
Staatliche Ämter für Umwelt und Natur
• Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar)
• Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes.
• Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.

neu 2011:
• Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund.
• Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen.
neu 2014:
- Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf]
- Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer)
neu 2015:
- Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013)
- Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand
- Legende als SLD verfügbar
neu 2024:
- Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID
- Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)

Mai 2015

August 2019

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
Rasterdarstellung von Amphibienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes amph_p (Amphibien 1890-2019, überwiegend Punktdaten)
• Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape amph_p sind nicht berücksichtigt;
• Durch Aggregation der Beobachtungen nach Rasterpunkt, Jahr und Art sind detaillierte Angaben wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich.
• Das zugrunde liegenden Shape amph_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS). Es beinhaltet Daten folgender Herkunft :
o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien)
o Daten aus dem Monitoring der Naturparke
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Bei dem Shape amph_p handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.

Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Amphibien für jedermann im Kartenportal Umwelt (KPU) sowie die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe als Raster 1/16-Messtischblatt (1/4 MTBQ ) erfolgt; ausgenommen sind Springfrosch, Kreuzkröte und Wechselkröte die im Raster Messtischblatt (MTB) dargestellt sind.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie eine Regelung erarbeitet, die die Darstellung von Daten zu Fischen und Rundmäulern im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe unter Berücksichtigung der Schutzkategorien ermöglicht.
a) Für alle Arten nach Bundesartenschutzverordnung werden die Angaben in
einem Raster (16tel MTB = ca. 2,75x2,75 km Kantenlänge) dargestellt.
b) die gleiche Regel für alle Arten der Roten Liste 0, 1 und 2
c) die gleiche Regel für alle sonstigen FFH-Anhang-II Arten
d) die gleiche Regel für die Meerforelle
e) alle anderen Arten werden punktgenau dargestellt
Aus dem Gesamt-Datenbestand aller Beobachtungen zu Fischen und Rundmäulern im
LINFOS (fi_fg_p.shp) entstanden zusätzlich 2 Datenbestände, die nach oben beschriebener Regelung aus dem Gesamt-Datenbestand ausgewählt wurden (punktgenau: fi_fg_ap.shp und rastergenau: fi_fg_ar.shp).
Dieser Datenbestand (fi_fg_ap.shp) stellt die Auswahl der punktgenauen
Beobachtungen innerhalb M-Vs bis zur AWZ dar.
Inhalt des Gesamt-Datenbestandes Fische und Rundmäuler, überwiegend in Fließgewässern (Punktdaten):
• Fundpunkte von Fisch- und Rundmaularten, überwiegend in Fließgewässern
• u. a. Daten von 1999 bis 2005, die als Grundlage für einen Atlas der Fische und Rundmäuler in M-V durch den Landesfachausschuss Feldherpetologie und
Ichthyofaunistik im NABU M-V zusammengestellt wurden
• von der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie e.V. (GNL) in MultiBase CS aufbereitete Daten verschiedener Herkunft
• im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung s. Attribut „HERKUNFT“) :
o Daten „Fisch-Atlas“ (Landesfachausschuss Feldherpetologie und
Ichthyofaunistik im NABU M-V)
o Daten aus der FFH-Managementplanung
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Kleinfische, Neunaugen,
Westgroppe)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Kleinfische,
Querder, Rapfen..)
o Daten aus Kartierungen im Zuge der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie
o Daten aus der Bonitierung von Gewässern durch den Landesanglerverband
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten aus der Forschungsfischerei des Instituts für Ostseeforschung
Warnemünde (IOW)
o Daten aus Untersuchungen zur Effizienz von Fischaufstiegsanlagen
o weitere Daten verschiedener Herkunft, auch aus dem Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe und den Naturparken
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw.
Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
Rasterdarstellung von Reptilienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes rept_p (Reptilien 1949-2019 (überw. Punktdaten))
• Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape rept_p wurden nicht berücksichtigt; weiterhin wurde pro Jahr, Art und ¼ MTBQ bzw. MTB aggregiert
• durch die Aggregation der Beobachtungen nach Jahr, Art und Raster sind detaillierte Angaben von Attributen wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich
• das zugrunde liegenden Shape rept_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS), es beinhaltet Daten folgender Herkunft :
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Schlingnatter, Zauneidechse)
o Daten aus den Naturparken
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Reptilien im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe in Rastergenauigkeit erfolgt (¼ MTBQ), für die Glattnatter und die Kreuzotter in Rastergenauigkeit MTB. Die Europäische Sumpfschildkröte wird in diesem Rasterdatenbestand nicht dargestellt.

August 2020

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Für ein Teil der Gebiete nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-RL, kurz „Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)“, (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der im Verfahren befindlichen Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt.
• Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke dieses zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten.
• Für die 11 Teilflächen im Bereich Dwasieden des Gebietes DE 1447-303, die im April 2016 endgültig ausgegrenzt wurden, wurde nur ein symbolischer Punkt gesetzt.
• Die Flächen der GGB finden sich im Shapefile „ffhmv_f“. Dort werden auch ausführliche Erläuterungen zur Digitalisierung und zum Meldeverlauf gegeben.

ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.

November 2021

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Fundpunkte von Reptilien
• Im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung siehe Feld „HERKUNFT“) :
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Schlingnatter, Zauneidechse)
o Daten aus den Naturparken
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten verschiedener Projekte und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Bitte das Feld „QUALITAET“ beachten. Da es sich um aus einer großen Zahl an Quellen zusammengetragene Daten handelt, konnte bei der überwiegenden Zahl der Datensätze nur die Einstufung „nicht geprüft“ vergeben werden. Dies bedeutet, dass eine Qualitätseinschätzung nicht (mehr) möglich ist.
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
• Aufgrund von artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dieser Datensatz nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich die Rasterdarstellung (1/16-MTB/MTBQ > rept_r.shp) zu verwenden. Abweichend hierzu dürfen die Daten zu den Arten Coronella austriaca und Vipera berius an Dritte wegen des Gefährdungsgrades der Arten nur als MTB–Raster herausgegeben werden. Verbreitungsdaten zu Emys orbicularis werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Über eine weitergehende Verwendung der Daten entscheidet das LUNG im Einzelfall.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Fundpunkte von den FFH-Käfer-Arten: Breitrand, Eremit, Heldbock, Hirschkäfer, Menetries-Laufkäfer, Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
• Daten folgender Herkunft:
o Verbreitungskartierungen von Mitgliedern des NABU-Landesfachausschusses (LFA) Entomologie im Auftrag des LUNG
o externe Datenmeldungen
o Monitoring-Beobachtungen
• seit 2010 Verwaltung der Daten im LUNG in der Artendatenbank MultiBaseCS
• Im Unterschied zur Version von 2017 enthält das Shape auch Negativnachweise.
• Daten werden im Auftrag des LUNG unter Leitung von Dr. V. Meitzner in der Firma BIOM überprüft und dort mit der Artendaten-Software MultiBaseCS gepflegt
• Für LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Fundpunkte von Libellen, die im Rahmen des Projektes „Verbreitungsatlas der Libellen Deutschlands“ (Start 2007) vom Arbeitskreis „Freunde der Libellen Mecklenburg-Vorpommers“ in Mecklenburg-Vorpommern gesammelt wurden
• Datengrundlage bilden ältere und aktuelle Literaturquellen, zahlreiche Kartierungen im Rahmen ökologischer Gutachten und spezieller Studien sowie gezielte Erfassungen der Mitglieder des Arbeitskreises und anderer Entomologen
• Derzeit liegen für 79 Libellenarten Fundpunkte vor. Aufbereitung und Pflege der Daten in der Artendatenbank MultiBase CS erfolgt durch den Artkoordinator für Libellen Dr. A. Bönsel
• im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Daten aus Kartierungen (z. B. einzelner Mitglieder des Arbeitskreises, Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, NSG „Grambower Moor“, Insel Hiddensee)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG zu Libellen
o Daten aus Gutachten, Berichten und Sammlungen (z. B. Entomologische Berichte, private Sammlungen, Naturschutzarbeit in M-V)
o Daten aus Literatur, Exkursionsberichten und einzelnen Mitteilungen
o Ehrenamtlich erhobene Daten
o Daten aus der FFH-Gebietsmanagementplanung
o Daten aus den Naturparken
• für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert,
LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
• aufgrund der heterogenen Datenquellen und Erfassungsmethoden sind nicht alle Attribute je Datensatz ausgefüllt
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Im vorliegenden Auszug aus MultiBaseCS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien)
o Daten aus dem Monitoring der Naturparke
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert,
LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Bitte das Feld „QUALITAET“ beachten. Da es sich um Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen handelt, konnte bei der überwiegenden Zahl der Datensätze nur die Einstufung „nicht geprüft“ vergeben werden
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
• Aufgrund von artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dieser Datensatz nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich die Rasterdarstellung (amph_r.shp) zu verwenden. Diese enthält die Daten in ¼ MTBQ. Daten zu Wechselkröte, Kreuzkröte und Springfrosch sind wegen des Gefährdungsgrades nur als MTB–Raster enthalten und dürfen nur so herausgegeben werden.
• Über eine weitergehende Verwendung der Daten entscheidet das LUNG im Einzelfall.

Oktober 2023

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Biosphärenreservate
• Grundlage für die Digitalisierung waren die relevanten Rechtsvorschriften (Karten bzw. Grenzbeschreibungen).
• Die Digitalisierung erfolgte im jeweils zuständigen Biosphärenreservatsamt (BRA) als amtliche Interpretation der Biosphärenreservatsgrenze aufgrund der BR-Verordnung.
• Die einzelnen Datensätze aus den BRÄ wurden im LFG (bis 2005) bzw. LUNG (ab 2006) zu einem Geodatenbestand zusammengefügt.
• Seit 2012 wurden die Karten für Gesetzgebungsverfahren einzelner Biosphärenreservate (teilweise durch die zuständige Biosphärenreservatsverwaltung) u.a. mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Biosphärenreservate übernommen.

ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet.
• Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI).
• Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL.
• Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist).
• Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS.
• Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst.
• Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG].
• Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt.
• Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500.
• Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*).
• Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.
• Die Fledermausquartiere liegen in einem Maßstab von 1:500 - 1:1.000 digitalisiert vor, alle anderen Gebiete im Maßstab 1:25.000

ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des
Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007
und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission
gemeldet.
- Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection
Areas“ (SPA) bezeichnet.
 Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des
Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in
Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren
2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission
digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben.
- Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in
Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO
M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-
Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu
Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt.
- Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-
verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die
VSGLVO M-V novelliert.
- Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der
Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der
Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU)
an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011,
31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015.
- Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich
in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des
jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten
Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt.
- Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut
ZEITSTEMP.

Mai 2024

August 2024

Änderung (JJJ-MM)
Spezifika Datensatz
- flächige Darstellung der Flächennaturdenkmale (FND) und der Naturdenkmale (ND) mit flächiger Ausdehnung
- Die Ausweisung der FND erfolgte gemäß § 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und § 15 Naturschutzverord¬nung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159).
- Die Ausweisung der ND erfolgte gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBL. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBL. S. 148, 181).
- Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2019 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V.
- Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebe-schreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen).
- Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2019 vorgelegten Abgrenzungskarten der FND und ND haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:100.000 (unterschiedliche Kartenausgaben).
- Zu jedem FND und ND gibt es i.d.R. ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der FND und ND können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- Für die FND und die ND sind grundsätzlich die UNB zuständig.
- Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten.
- Weitere FND enthält der Geofachdatenbestand fnd19_p.*. Auch beide Shapefiles zusammen enthalten jedoch keine vollständige und abschlie-ßende Darstellung aller FND und ND, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.

Februar 2025